FESTUNGEN - Einleitung
Seit jeher war jedes Volk und jedes Land bemüht sein Gebiet gegen die Aggressionen der Nachbarn zu schützen und zu verteidigen. Dazu wurden mit den verschiedensten Mitteln Schutz- und Wehranlagen errichtet.
In der Befestigungslehre der vergangenen Jahrhunderte entwickelte sich der Begriff FESTUNG von der großen Burganlage zum "großen Raum". Reichten ursprünglich weitläufige Burganlagen um Gebiete zu schützen musste später der Entwicklung zum Massenheer das Augenmerk gewidmet werden. Es waren nun Plätze zu schaffen, in denen eine ganze Armee sich gesichert zum Angriff entwickeln konnte oder nach Niederlagen geschützt reorganisierte (Bsp. Trient oder das Festungsviereck Verona - Pesciera- Mantua - Legnano). Bei den Großfestungen wurde ein Ring von Einzelbefestigungen (Gürtel) errichtet. Dieser schützte den dahinter liegenden Raum = Festungsplatz. Diese Einzelbefestigungen wurden im österr. Sprachgebrauch als "Werke" bezeichnet (eigentlich ein Fort). Die Stellung im Festungsverband ergab sich aus der genaueren Bezeichnung (Zwischenwerk, Gürtelhauptwerk, etc.). Oftmals wurden aus Kostengründen keine Werke sondern nur Batteriestellungen errichtet. Diese konnten permanent besetzt sein oder wurden im Mobilisierungsfall als vorbereitete Artilleriestellung genutzt. Der Raum zwischen den Werken war von der Infanterie "feldmäßig" auszubauen.
In der Habsburgermonarchie wurde dem Gedanken der Reichssicherung ein sehr großer Stellenwert zugemessen. Ganz besonders trat hierfür anfangs des 19. Jhdt. Erzherzog Johann in seinem 2. Memoire über die Reichsbefestigung ein. Die Umsetzung der unbestrittenen Erfordernisse scheiterte zum Großteil an den finanziellen Mitteln oder an den Streitereien im Hofkriegsrat bezüglich der Lage der Festung (z.B. der Streit um die Galizische Landesbefestigung - Przemysl oder Jaroslau oder Radymno oder Styrj, usw.).